Gesetzliche Sanktionen für Softwarepiraterie

Softwarepiraterie ist die unbefugte Vervielfältigung, Verwendung oder Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Software. Unerlaubtes Herunterladen, Kopieren und abgelaufene Lizenzen sind alle Formen der Softwarepiraterie. Nach Angaben der Business Software Alliance und der Software and Information Industry Association werden in den USA insgesamt etwa 40 Prozent der installierten Unternehmenssoftware und 23 Prozent der Software illegal kopiert. Softwarepiraterie ist ein schweres Verbrechen und kann sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen zu schweren rechtlichen Sanktionen führen.

Arten von Piraterie

Die US-amerikanischen Urheberrechtsgesetze kategorisieren Softwarepiraterie in drei Kategorien. Verstöße in diesen Bereichen können rechtliche Schritte nach sich ziehen. Der organisierte Verkauf von Fälschungen beinhaltet das illegale Vervielfältigen und Verkaufen urheberrechtlich geschützter Software ohne die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers. Auch der Kauf der Software kann zu einer Geldstrafe führen.

Die unlizenzierte Nutzung ist die häufigste Form der Piraterie bei Privatanwendern und Unternehmen. Dies tritt auf, wenn Einzelpersonen oder Mitarbeiter ohne ausreichende Anzahl von Lizenzen Kopien von Software erstellen oder diese teilen. Dazu gehört auch die Verwendung von Software mit eingeschränkter Nutzung für andere Zwecke, beispielsweise die Verwendung von akademischen Versionen in einem Unternehmen.

Die letzte Art der Piraterie ist das Laden von Festplatten. Wenn Software von Dritten ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf einen neuen oder gebrauchten Computer geladen wird, liegt Softwarepiraterie vor. Dies geschieht normalerweise bei zwielichtigen Computerhändlern oder Reparaturtechnikern.

Schäden an Urheberrechtsinhaber

Jedes Mal, wenn Softwarepiraterie auftritt, verliert der Urheberrechtsinhaber bei jedem Vorfall Gewinne. Im Falle eines Schuldspruchs haftet der Angeklagte für Schäden und entgangenen Gewinn. Wenn die Software mit anderen geteilt wurde, kann der Angeklagte auch für entgangenen Gewinn aus jeder installierten Kopie verantwortlich sein.

Bundesstrafen

Softwarepiraterie gilt als Bundeskriminalität, ähnlich wie das illegale Herunterladen von Musik und Filmen. Einige Fälle können über die Rückzahlung des Urheberrechtsinhabers hinausgehen und zu bundesgesetzlichen Schadensersatzansprüchen führen. Der Betrag variiert von Fall zu Fall, kann aber bis zu 150.000 US-Dollar pro Verstoß betragen.

Kriminelle Piraterie

Für Personen oder Unternehmen, die beim Verkauf illegaler Software erwischt werden, sind die rechtlichen Sanktionen viel schlimmer. Bußgelder können bis zu 250.000 US-Dollar betragen. Dem Angeklagten drohen auch bis zu fünf Jahre Haft mit einem dauerhaften Verbrechen in der Akte.