Wen benachrichtige ich, wenn ich weiß, wer mir eine bedrohliche E-Mail gesendet hat?

Online-Bedrohungen sind zwar weit verbreitet, sollten aber dennoch sehr ernst genommen werden, insbesondere wenn sie von jemandem stammen, den Sie kennen. Wenn Sie solche Bedrohungen erhalten und wissen, von wem sie kommen, haben Sie je nach Schwere der Bedrohungen und wenn Sie das Gefühl haben, in Gefahr zu sein, mehrere Möglichkeiten. Unabhängig davon sind Online-Bedrohungen nach Bundesgesetz illegal, daher sollten sie den Behörden in Ihrer Nähe gemeldet werden.

E-Mails speichern und drucken

Drucken Sie die E-Mails mit den Bedrohungen sowie alle anderen Mitteilungen wie Chatprotokolle oder Nachrichten aus, bevor Sie jemanden kontaktieren. Löschen Sie diese E-Mails nicht; Noch wichtiger ist, reagieren Sie nicht auf die Person, die Sie bedroht. Wenn Sie bereit sind, Behörden zu kontaktieren, lassen Sie sich nicht auf die andere Person ein. Speichern Sie alles als Referenz und ziehen Sie in Betracht, eine Kopie dieser E-Mails an sich selbst an eine andere E-Mail-Adresse weiterzuleiten, um sicherzustellen, dass Sie über Backups verfügen.

Polizei kontaktieren

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeibehörde – rufen Sie nicht 911 an, es sei denn, die Bedrohung ist dringend – und bitten Sie, mit einem Beamten zu sprechen. Ein Beamter kann kommen, um zu untersuchen und Anzeige zu erstatten. Der Bericht selbst speichert Ihren Fall nur, damit er bei zukünftigen Auseinandersetzungen mit dieser Person herangezogen werden kann, aber wenn die Bedrohung schwerwiegend genug ist, kann er nach Ermessen des Beamten weitergeführt werden.

Anwalt oder Gerichte kontaktieren Court

Sollten die Bedrohungen andauern oder Sie sich in Gefahr fühlen, können Sie zwischen zwei verschiedenen Vorgehensweisen wählen. Wenden Sie sich zunächst an einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt, um zu erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben, die Person, die Sie bedroht, rechtlich zu verfolgen. Gemäß US-Statut 18 U.S.C. § 875(c), das Senden von Drohungen per E-Mail ist ein Bundesverbrechen, daher können Sie möglicherweise rechtliche Schritte einleiten. Wenn sich diese Person in Ihrer Nähe befindet, können Sie möglicherweise auch versuchen, eine einstweilige Verfügung – auch „Schutzanordnung“ genannt – gegen sie einzureichen, um sie dazu zu bringen, Ihnen keine E-Mails mehr zu senden und sie daran zu hindern, sich Ihnen oder Ihrem Eigentum zu nähern, und Arbeitsplatz. Ob Sie dies tun können oder nicht, kann von Ihrem Wohnsitzstaat abhängen.

Wichtige Überlegungen

Wenn Sie erwägen, rechtliche Schritte einzuleiten, blockieren Sie die Person, die Sie bedroht, nicht; Wenn sie Sie weiterhin bedrohen, müssen Sie alle zukünftigen E-Mails als Beweismittel speichern. Wenn sie Bedrohungen über Websites von Drittanbietern wie soziale Netzwerke senden, können Sie ihre Bedrohungsnachrichten an die Website selbst melden, nachdem Sie ihre Nachrichten gespeichert haben. Bedrohungen werden sehr ernst genommen und der Percon kann den Zugriff auf seine Online-Konten verlieren.